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Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
30.04.2013, 10:48
Beitrag: #1
Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
Hallo,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich derzeit:

Ein Sportverein (kein Mannschaftssport) hat über eine Firma (Einzelunternehmen) einen Trainer bei sich beschäftigt. Die Firma stellt über die Stunden, die der Trainer beim Verein tätig war, eine Rechnung aus. Umsatzsteuer fällt keine an (§19 UStG). Zusätzlich hat der Verein mit dem Trainer einen Übungsleitervertrag abgeschlossen, in dem die Trainingszeiten, etc. geregelt sind. Warum man das gemacht hat, weiß keiner so genau. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder ähnliches gibt es nicht. Man hat halt einfach mal gemacht.

Nach einigen Jahren kommt die Sozialversicherungsprüfung. Die stellt dann fest, dass zwischen dem Trainer und der Firma kein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Folglich soll nun der Verein die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Kommt man aus der Nummer noch irgendwie raus?

Meine Meinung nach, hätte sich der Verein versichern müssen, dass der Trainer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Der Verein hätte sich die Erlaubnis vorlegen lassen.

Grüße
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Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung" - Cloud - 30.04.2013 10:48

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