Investitionszulage..
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29.04.2013, 13:09
Beitrag: #4
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RE: Investitionszulage..
Ja, aber davon unabhängig sind m.E. in den Raten auch Kostenanteil, Regiekosten und ein Gewinnaufschlag der Leasinggesellschaft mit enthalten.
In den R findet man folgendes: in R 6.2 Satz 2 EStR steht: „Dagegen sind die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, das mittels Ratenkauf ohne gesonderte Zinsvereinbarung erworben wird, stets mit dem nach §§ 12ff. BewG ermittelten Barwert im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen.“ Die Einkommensteuerrichtlinie läßt weder dem Steuerplichtigen noch dem Finanzamt irgendeinen Spielraum, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. es muß ein Ratenkauf vorliegen 2. es darf keine gesonderte Zinsvereinbarung vorliegen Die mir unter gekommenen Mietkaufverträge sind immer Ratenkaufverträge gewesen und ich habe nie einen ausgewiesenen Zinssatz gehabt. Wenn ich die Raten hochgerechnet habe, wäre ich auf einen Jahreszinssatz von ca. 12% gekommen, was ca. 10%-Punkte über dem marktüblichen Zinssatz liegt. Daher tendiere ich dazu, die AHK nicht nur mit 1 Mio ansetzen zu wollen sondern mit dem Barwert nach 6.2 EStR. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Investitionszulage.. - tolledeu - 25.04.2013, 12:20
RE: Investitionszulage.. - blind**** - 25.04.2013, 13:10
RE: Investitionszulage.. - Taxman - 25.04.2013, 21:24
RE: Investitionszulage.. - tolledeu - 29.04.2013 13:09
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