25.04.2013, 12:20
Auf Grund der Diskussion bei der USt-Südleasing stelle ich mal folgendes zur Überlegung:
@showbee zitierte
Die Leasing-Raten sind in einen Zins- und Kostenanteil
sowie einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Bei der Aufteilung
ist zu berücksichtigen, daß sich irrfolge der laufenden
Tilgung der Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil entsprechend erhöht.
Nach § 255 Abs.1 i.V.m. § 253 sind AHK alles was ich aufwenden muss um den Gegenstand zu erwerben. Somit bin ich der Auffassung, dass die 1 Mio die @blindworm aktiviert hat unzutreffend ist. Zumindest der Kostenbereich müsste m.E. aktiviert werden.
@showbee zitierte
Die Leasing-Raten sind in einen Zins- und Kostenanteil
sowie einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Bei der Aufteilung
ist zu berücksichtigen, daß sich irrfolge der laufenden
Tilgung der Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil entsprechend erhöht.
Nach § 255 Abs.1 i.V.m. § 253 sind AHK alles was ich aufwenden muss um den Gegenstand zu erwerben. Somit bin ich der Auffassung, dass die 1 Mio die @blindworm aktiviert hat unzutreffend ist. Zumindest der Kostenbereich müsste m.E. aktiviert werden.