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Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
03.12.2007, 22:22
Beitrag: #3
RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
Danke schon mal towel day

towel day schrieb:Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt?
Genau... Der Gesellschafter hat alle Verbindlichkeiten gezahlt und damit jetzt mehrer Millionen von den Gesellschaften zu bekommen... Fragt bloss nicht weiter....

towel day schrieb:Edit: Und jetzt noch zum eigentlichen Thema: Wenn die übertragende GmbH keine stillen Reserven hat, die sie in der Übertragungsbilanz aufdecken könnte, dann gehen die Verlustvorträge dieser Gesellschaft gem. § 4 Abs. 2 S. 2 i.V. § 12 Abs. 3 UmwStG unter. So gesehen klappt das nicht, mit dem "Zusammenschmeißen".

Naja, aufdecken muss man ja nichts (im Gegenteil, zwingend Buchwert)

towel day schrieb:Weiter muß die aufnehmende GmbH ja wg. der Verschmelzung neue Anteile an den Gesellschafter ausgeben und dazu das Stammkapital erhöhen. Das klappt nicht, wenn sie negatives Vermögen übernimmt.

Ja, irgendwo da liegt das Problem. Aber so ganz fehlt mir grad der volle Durchstieg... Das Stammkapital könnte ich doch trotzdem erhöhen? Hab eben nachher noch mehr nicht gedeckter Fehlbetrag...

Aber was ist ne GmbH mit so nem hohen n.g.F. wert? Gar nix? Ein Euro? Dann wären beide Firmen gleichwertig? Dann würde bei der Verschmelzung bei der übernehmenden GmbH 50% der Anteile auf einen neuen Gesellschafter übergehen? Und dann hätte ich ein § 8 (4) KStG Problem?! (Das ich nicht durch die Sanierungsklausel beheben kann - leider).

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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten? - lieschenmueller - 03.12.2007 22:22

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