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Organschaft / Zerlegung
26.04.2013, 22:08
Beitrag: #2
RE: Organschaft / Zerlegung
Es wird auf Ebene des OT zerlegt, zwar gelten die OG als Betriebsstätten, aber es ist ja durchaus möglich, dass auch die jeweiligen OG mehrere BS haben.

Drüen in Blümich, § 2 GewStG Rn. 160 sagt:

Wenn sich der Organkreis über mehrere Gemeinden erstreckt, kommt es zur Zerlegung (§ 28) des beim OT ermittelten GewStAufkommens. Zerlegungsmaßstab sind hierbei die gezahlten Arbeitslöhne der Betriebsstätten (vgl. § 29). Die Höhe der tatsächl. ermittelten Gewerbeerträge von OT und OrganGes sind hingegen irrelevant.
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Organschaft / Zerlegung - Taxman - 26.04.2013, 20:58
RE: Organschaft / Zerlegung - showbee - 26.04.2013 22:08
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Organschaft / Zerlegung - showbee - 28.04.2013, 13:37

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