Steuerberater

Normale Version: Organschaft / Zerlegung
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Hallo zusammen,

ich hab da ein Problem (oder auch nicht) bei folgender Konstellation:

Ich habe eine Mutter (M), die eine 100%ige Tochter (T) hat. Zwischen M und T ist ein EAV abgeschlossen worden. Deneben hat die T eine 100%ige Enkelin (E). Hier wurde auch ein EAV abgeschlossen, zwischen T und E.

Die Organschaft ist unzweifelhaft. Probleme habe ich nur bei der Zerlegung. Wie und wo zerlege ich den GewSt-Messbetrag? Nur auf der Ebene der M oder auf den Ebenen M und T?

Für Anregungen bin ich dankbar.
Es wird auf Ebene des OT zerlegt, zwar gelten die OG als Betriebsstätten, aber es ist ja durchaus möglich, dass auch die jeweiligen OG mehrere BS haben.

Drüen in Blümich, § 2 GewStG Rn. 160 sagt:

Wenn sich der Organkreis über mehrere Gemeinden erstreckt, kommt es zur Zerlegung (§ 28) des beim OT ermittelten GewStAufkommens. Zerlegungsmaßstab sind hierbei die gezahlten Arbeitslöhne der Betriebsstätten (vgl. § 29). Die Höhe der tatsächl. ermittelten Gewerbeerträge von OT und OrganGes sind hingegen irrelevant.
Gilt das auch wenn die T sowohl OG als auch OT ist? Geht das überhaupt? Ich habe da heute echt einen Knoten im Hirn.

Danke showbee, das klingt einleuchtend.
Wenn du identische Wj Enden hast, wird erst die Kette hoch zugerechnet und dann ganz oben zerlegt.
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