Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
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25.04.2013, 14:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2013 14:13 von taxpert.)
Beitrag: #8
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RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
Geht es Dir bei der Vorlagepflicht "nur" ums Prinzip, oder hat es einen bestimmten Hintergrund?
Grundsätzlich sehe ich hier auf Grund der Anfrage des Kollegen bereits eine Verpflichtung zur Vorlage als gegeben an, §§88 Abs.1, 92 AO i.V.m. §93 Abs.1 hier sicherlich auch Abs.2 AO. Für die Übersetzung greift natürlich grundsätzlich §87 AO, der AEAO zu §87 sagt jedoch auch, dass eine Übersetzung nicht aus Prinzip, sondern nur wenn notwendig verlangt werden soll. Daneben soll immer erst geprüft werden, ob die Übersetzung nicht durch AMtsangehörige erledigt werden kann. Wenn es also eine Bilanz in englisch oder französisch ist, wird kaum eine Übersetzung benötigt werden (bei uns im Amt darf ich das dann machen) ansonsten kommt es sehr auf das BL und das jeweils angrenzende Ausland an. Bei uns wird es mit tschechisch, östreichisch und italienisch wenig Probleme geben, in Schleswig-Holstein wohl eher mit dänisch. Mit portugisisch, finnisch oder griechisch hast Du sicher überall eher Probleme! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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