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Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - Druckversion

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Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - tosch - 24.04.2013 13:34

Ein Mandant hat 2009 zusammen mit einem Freund im Ausland eine GmbH gegründet. Die Gründung wurde dem zuständigen Finanzamt angezeigt.

Die ausld. GmbH hat im ersten Jahr einen Verlust, danach Gewinne erzielt. An die Gesellschafter sind weder Tätigkeitsvergütungen noch Gewinnausschüttungen noch irgendwelche sonstigen Zahlungen geflossen.

Der Mandant - Einzelunternehmer mit Spitzensteuersatz - hat nun für 2009 bis 2011 eine Betriebsprüfung.


Der Prüfer hat nach den Bilanzen der ausländischen GmbH gefragt.
Besteht eine Vorlagepflicht?
Mit Pflicht zur Übersetzung?


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - showbee - 24.04.2013 14:42

§ 17 Abs. 1 Nr. 2 AStG vielleicht?


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - tosch - 24.04.2013 16:37

Nein, nur die GmbH ist in einem anderen europäischen Land - kein Niedrigsteuerland. Stpfl. lebt in D.

Für die Anwendung des AStG müsste der Stpfl. nach § 2 (1) 1 AStG in einem solchen ausländischen Gebiet ansässig sein und die unbeschränkte Steuerpflicht müsste geendet haben. Beides trifft nicht zu.
Eine Funktionsverlagerung nach § 1 FVerlV liegt auch nicht vor.

Grundsätzlich muss ja der Steuerpflichtige steuermindernde, das FA steuererhöhende Tatsachen nachweisen. Kann nun das FA z.B. verlangen, dass über die Bilanzen belegt wird, dass KEINE Gewinnausschüttungen vorgenommen wurden?


Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - showbee - 24.04.2013 19:04

Hmm. Na ich dachte an Zwischengesellschaft.


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - tosch - 24.04.2013 21:38

Die Zwischengesellschaft setzt doch auch einen im Ausland ansässigen Gesellschafter voraus, oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/astg/__5.html


Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - showbee - 24.04.2013 23:25

Ne, ich meine § 7 AStG: die CFC Rules


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - tosch - 25.04.2013 13:32

(24.04.2013 23:25)showbee schrieb:  Ne, ich meine § 7 AStG: die CFC Rules
greifen dann nicht trotzdem

§ 8 Abs. 1
1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen ...

niedrige Besteuerung liegt nicht vor

bzw. § 8 Abs. 2

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ... hat, nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte, für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, nachweisen, dass die Gesellschaft insoweit einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Staat nachgeht


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - taxpert - 25.04.2013 14:12

Geht es Dir bei der Vorlagepflicht "nur" ums Prinzip, oder hat es einen bestimmten Hintergrund?

Grundsätzlich sehe ich hier auf Grund der Anfrage des Kollegen bereits eine Verpflichtung zur Vorlage als gegeben an, §§88 Abs.1, 92 AO i.V.m. §93 Abs.1 hier sicherlich auch Abs.2 AO. Für die Übersetzung greift natürlich grundsätzlich §87 AO, der AEAO zu §87 sagt jedoch auch, dass eine Übersetzung nicht aus Prinzip, sondern nur wenn notwendig verlangt werden soll. Daneben soll immer erst geprüft werden, ob die Übersetzung nicht durch AMtsangehörige erledigt werden kann. Wenn es also eine Bilanz in englisch oder französisch ist, wird kaum eine Übersetzung benötigt werden (bei uns im Amt darf ich das dann machen) ansonsten kommt es sehr auf das BL und das jeweils angrenzende Ausland an. Bei uns wird es mit tschechisch, östreichisch und italienisch wenig Probleme geben, in Schleswig-Holstein wohl eher mit dänisch. Mit portugisisch, finnisch oder griechisch hast Du sicher überall eher Probleme!

taxpert


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - tosch - 25.04.2013 15:11

(25.04.2013 14:12)taxpert schrieb:  Geht es Dir bei der Vorlagepflicht "nur" ums Prinzip, oder hat es einen bestimmten Hintergrund?
Der Mandant möchte nicht, dass Zahlen aus dem Ausland hier erscheinen, weil ein Kollege des Prüfers sein Nachbar ist. Und es stört ihn prinzipiell Big Grin , dass er die Zahlen in D vorlegen soll, obwohl er im Ausland ordnungsgemäß seine Steuern bezahlt hat.

taxpert schrieb:Grundsätzlich sehe ich hier auf Grund der Anfrage des Kollegen bereits eine Verpflichtung zur Vorlage als gegeben an, §§88 Abs.1, 92 AO i.V.m. §93 Abs.1 hier sicherlich auch Abs.2 AO.
Wäre für eine Verpflichtung aus 88 ff. nicht erforderlich, dass sich aus den ausld. Zahlen Folgen für die Besteuerung in D ergeben?


RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH - Uwe - 25.04.2013 17:34

Hallo,

@tosch:
Zitat:dass er die Zahlen in D vorlegen soll, obwohl er im Ausland ordnungsgemäß seine Steuern bezahlt hat

Das hat der Uli H. aus München auch gedacht ...

Gruss
Uwe