EigZul
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28.11.2007, 14:39
Beitrag: #2
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RE: EigZul
Hallo,
ich bin ein fauler Mensch und schaue mir die FAQ auf den Seiten des Bundesministers bzw. der Länderministerien an. Wie Du schon vermutetst, keine Voraussetzung § 26, somit entfällt ab dem Folgejahr des Trennungsjahres auch keine Förderung mehr. Die Trennung ist dem FA zwingend mitzuteilen. Anders im Todesfall. Da könnte der überlebende Teil die Eigenheimzulage nach § 6 Abs. 2 EigZulG weiterführen. Für diesen Fall gäbe es lediglich noch die Möglichkeit des Vermögensübertrags auf die Tochter. Diese hat dann Selbstnutzung und ist ebenfalls berechtigt die Förderung zu beantragen. Dumm nur, dass dies ein Neuantragsfall wäre und da keine Eigenheimzulage mehr gewährt wird, ist dieser Weg versperrt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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RE: EigZul - zaunkönig - 28.11.2007 14:39
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