Organschaft, Verlustvorträge
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22.11.2007, 13:35
Beitrag: #1
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Organschaft, Verlustvorträge
Hallo,
folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann. An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Organschaft, Verlustvorträge - tolledeu - 22.11.2007 13:35
RE: Organschaft, Verlustvorträge - Lemgun - 23.11.2007, 00:15
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