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Steuerhinterziehung Kontra AO
16.11.2007, 22:03
Beitrag: #48
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Hallo,

ich gebe auch mal meinen Senf ab, weil ich einen vergleichbaren Fall gerade auf dem Tisch habe. Nur etwas verschärft: Das Steuerstrafverfahren wurde gegen Zahlung von € X gemäß § 153a StPO eingestellt. Es sind etliche Änderungsbescheide (Schätzungsbescheide) ergangen, davon einige, bei denen die "normale" Festsetzungsfrist bei Erlass schon abgelaufen war. Das FA meint natürlich, dass Steuerhinterziehung vorliege. Allerdings hat die BuStra schlampig ermittelt; diese Aufgabe fällt nun der Veranlagung zu. Der AdV-Antrag hängt bereits am Finanzgericht. Mal sehen, was rauskommt.

Lesestoff: BFH, 07.11.2006, VIII R 81/04 (auch im BStBl II 2007 veröffentlicht, weiß gerade nur die Fundstelle nicht). Da steht alles wichtige drin. Wink

Zitat:Die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gemäß §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 370 AO 1977 sind ... immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. ...
Die Veranlagung hat eine eigene Prüfungskompetenz und -pflicht, egal, was die BuStra macht und ob die BuStra was macht. Der Prüfungsmaßstab ist nicht strenger als sonst im Besteuerungsverfahren auch. Aber auch hier gilt der Grundsatz "in dubio pro reo." Cool
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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