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Fragen zur USt bei Kahnfährverein
27.03.2013, 12:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2013 13:46 von tosch.)
Beitrag: #33
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
(27.03.2013 12:38)cloud schrieb:  Aber wie soll man sich in der Zwischenzeit verhalten?! Wenn der BFH die selbe Meinung hat wie das FG, die USt von den Mitgliedern nachträglich verlangen?
Geht doch gar nicht.
Die Vereine haben doch Satzungen, aus denen die Mitgliedsbeiträge hervorgehen. Diese wären ggf. Bruttoerlöse incl. 7 % USt. Da zahlt doch kein Mitglied noch zusätzliche 19 % USt - ohne Rechtsgrund.

Bei ettlichen Vereinen würde sich bei der USt auch gar keine hohe Zahllast ergeben, da die meisten Kosten incl. 19 % Vorsteuer sind.

Füße stillhalten und abwarten ist angesagt. Ich bezweifle, dass das politisch durchgesetzt werden will und kann.
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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - tosch - 27.03.2013 12:51

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