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Fragen zur USt bei Kahnfährverein
27.03.2013, 12:47
Beitrag: #32
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
(27.03.2013 12:38)tolledeu schrieb:  Jetzt geht`s los.................

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins als Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerbar und -pflichtig sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Insoweit ist unerheblich, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen (Az. 5 K 5347/09).

@tolledeu

Derzeit aber noch anhängig beim BFH VR 4/13. Aber wie soll man sich in der Zwischenzeit verhalten?! Wenn der BFH die selbe Meinung hat wie das FG, die USt von den Mitgliedern nachträglich verlangen?
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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - Cloud - 27.03.2013 12:47

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