Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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27.03.2013, 12:38
Beitrag: #31
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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Jetzt geht`s los.................
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins als Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerbar und -pflichtig sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Insoweit ist unerheblich, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen (Az. 5 K 5347/09). „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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