Steuerhinterziehung Kontra AO
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16.11.2007, 00:17
Beitrag: #47
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:Lemgun schrieb:Das Finanzamt hat in eigener Verantwortung die Voraussetzungen zu prüfen. Es besteht demgemäß keine rechtliche Bindung an die Entscheidung der Strafgerichte In der Praxis haben diese Entscheidungen jedoch faktisch eine große Bedeutung, sofern denn eine Entscheidung vorliegt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Oki, ich verkürze mal meinen Text auf das Wesentliche. ![]() Bin der gleichen Meinung, dass das Finanzamt im Steuerfestsetzungsverfahren überprüfen muss, ob eine Steuerhinterziehung vorlag. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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