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Steuerhinterziehung Kontra AO
16.11.2007, 00:17
Beitrag: #47
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:
Lemgun schrieb:Das Finanzamt hat in eigener Verantwortung die Voraussetzungen zu prüfen. Es besteht demgemäß keine rechtliche Bindung an die Entscheidung der Strafgerichte In der Praxis haben diese Entscheidungen jedoch faktisch eine große Bedeutung, sofern denn eine Entscheidung vorliegt. Das ist hier jedoch nicht der Fall.


das ist ja eigentlich unstreitig. Die (wohl streitige) Frage war, ob das Finanzamt im Steuerfestsetzungsverfahren überprüfen muss, ob eine Steuerhinterziehung vorlag.

Und das hat Petz verneint - was ich aber für falsch halte, denn wie sonst will das Finanzamt das Vorliegen einer verlängerten FF feststellen.

Oki, ich verkürze mal meinen Text auf das Wesentliche. Wink

Bin der gleichen Meinung, dass das Finanzamt im Steuerfestsetzungsverfahren überprüfen muss, ob eine Steuerhinterziehung vorlag.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Lemgun - 16.11.2007 00:17
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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