das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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24.03.2013, 21:14
Beitrag: #294
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(01.10.2012 17:39)Opa schrieb: Warum beantragst du nicht gleich die volle Summe des Vorjahres? Lt. BMF ist die NK des Vj. zu akzeptieren, da die NK-Abrechnung ja bis zu einem Jahr auf sich warten lassen kann. Wenn im Frühjahr o. Sommer (bspw. 2012) die Erklärung (bspw. 2011) gemacht wird, liegt fast nie die Abrechnung 2011 vor. Ich nehme dann immer die aus 2010. Da gab es auch noch nie Probleme mit dem FA. Ob es nun ein paar € mehr o. weniger waren - das gleicht sich im nächsten Jahr wieder aus. Das mache ich auch immer so und hatte noch nie und mit keinem FA Probleme. (Posteingang der BK-Abrechnung 2010 im Jahr 2011 -> VZ 2011) Hallo @Catja, wir bearbeiten ausschließlich solche "kleinen" AN-Steuererklärungen am laufenden Band. Nicht auszudenken, wenn wir bei jedem so viel Aufwand betreiben würden wie Du. (ich meine mit den 80 % und dann Vorläufigkeit) Möglicherweise war Dein Finanzbeamter von den LSth.-Vereinen die rückwirkenden BK-Abrechnungen gewohnt und Deine "andere" Eintragung hat ihn verwirrt? |
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