Schätzung - Kind vergessen
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24.03.2013, 16:23
Beitrag: #16
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RE: Schätzung - Kind vergessen
(25.01.2013 13:20)showbee schrieb: Was soll denn da sich auswirken? KiFB? Oder nur beim SolZ? Beispiele: Kein Anspruch auf Kindergeld/KiFB bedeutet Rückverrechnung der Riester-Kinderzulage in einer Bescheinigung nach § 92 EStG in einem der nächsten Jahre. Die Anlage Kind sollte immer sorgfältig ausgefüllt werden. Kein KG/KiFB - kein Ausbildungsfreibetrag So wie es früher mal kein Baukindergeld ohne Anspruch auf KG/KiFB gab. Bei volljährigen Kindern kann ich ja verstehen, dass sie bei einer Schätzung nicht mit geschätzt werden. Bei minderjährigen Kindern sollte schon nach den wahrscheinlichsten Gegebenheiten geschätzt werden. Willkür ist auch im Schätzungsverfahren nicht erlaubt. (Schikaneverbot) |
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Schätzung - Kind vergessen - Opa - 25.01.2013, 12:46
Schätzung - Kind vergessen - showbee - 25.01.2013, 13:20
RE: Schätzung - Kind vergessen - Brande - 24.03.2013 16:23
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