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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
23.03.2013, 15:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2013 15:10 von Brande.)
Beitrag: #17
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(22.03.2013 09:51)blindworm schrieb:  Bei dem zunehmenden Steuerwirrwarr in vielen Bereichen sind inzwischen fast alle gefährdet.
Nicht immer liegt die Ursache in der Schlampigkeit der Mandanten. Der zunehmende Arbeitsumfang und die Arbeitskraftreserven in der Kanzlei lassen es in manchen Fällen nicht zu, dass alles pünktlich fertig wird.

Zurück zum eigentlichen Thema:

Erst in dieser Woche wurden von einer ganz bestimmten Bank die Steuerbescheinigungen heraus geschickt. Auch andere Institutionen übermitteln die Daten nicht vor "JETZT" und versenden demnach auch erst jetzt oder sogar noch viel später die Bescheinigungen (= Zuarbeit für den steuerlichen Berater).

Wir horten seit Jahresbeginn halbfertige Akten.

Wohlgemerkt:
Es sind schon 3 Monate des Jahres um. Früher hatten wir um diese Jahreszeit schon etwa 1/3 unserer Arbeit erledigt.

Im Spätjahr war man dann nur noch mit dem Bescheideprüfen befasst und konnte sich um arbeitsorganisatorische Angelegenheiten kümmern.

Heutzutage vertrödelt man die ersten Wochen des Jahres und muss dann zusehen, vor der Urlaubszeit noch so viel wie möglich abzuarbeiten. Nicht immer gelingt das. Wir sind immer noch auf die Zuarbeit der Mandanten angewiesen.

Wenn es sich bei der Zuarbeit um nicht vorgelegte Ausgaben-Belege handelt: Sei es drum - selbst Schuld, wenn weniger Werbungskosten beantragt werden.

Leider handelt es sich zunehmend um Bescheinigungen über Einnahmen, welche entweder falsche Daten enthalten oder ganz fehlen.

Beispielsweise hatte ich gerade mehrere Fälle nacheinander (unterschiedliche Arbeitgeber/keine Kollegen) zur Bearbeitung mit folgendem Problem:

Laut Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde vom xxxx bis 31.12.xx = xxxxxx Bruttoarbeitslohn gezahlt.

Tatsächlich wurde einige Wochen zuvor die Zahlung mitten in einem Monat abgebrochen. Es folgte ein Insolvenzbeschluss.

Manche Arbeitnehmer kennen sich schon aus und beantragen Insolvenzgeld, welches dann irgendwann mal in einem nächsten Kalenderjahr ausgezahlt wird, sodass heute noch kein Leistungsnachweis vorliegt.

Andere Arbeitnehmer (Freizügigkeitsgesetz) erfahren erst ein Jahr später in meiner Beratung davon, dass es sowas wie Insolvenzgeld gibt. Sie haben keinerlei Nachweise. Es können allenfalls Nettobeträge laut Kontoauszügen nachgewiesen werden und Behauptungen aufgestellt werden, dass sie seinerzeit von Verwandten unterstützt wurden, damit sie ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstelle weiterhin aufbringen konnten.

Wer hat schon Kenntnis darüber, wer der Insolvenzverwalter des ehemaligen Arbeitgebers ist, um notfalls fehlende Bescheinigungen für Steuer und Rente nachzufordern? Zum Klagen fehlt das Geld.

Das FA rechnet unbeirrt - trotz Hinweis von mir - mit dem elektronisch übermittelten Gesamt-Bruttolohn laut falscher Lohnsteuerbescheinigung. Es folgen Einspruchsverfahren, die sich mangels Nachweise zur Glaubhaftmachung in die Länge ziehen.

Haben die FÄ keine Pflicht zur Überprüfung, wenn der Berater schon einen Hinweis auf unkorrekte elektronische Übermittlungen gibt?

Das Ganze bereitet uns zudem Schwierigkeiten, den richtigen Gegenstandswert bzw. die richtige Beitragsbemessungsgrundlage für den Lohnsteuerhilfeverein zu ermitteln, welche bekanntlich von der Einkommenshöhe abhängig ist.

Tja, manche Leute sind schon froh, wenn sie für ihre geleistete Arbeit überhaupt jeden Monat Geld bekommen.

Und ich bin froh, wenn ALLE Bescheinigungen vorliegen, um die Werte nur noch in die Steuerformulare zu übernehmen.
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - Brande - 23.03.2013 15:08

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