Steuerhinterziehung Kontra AO
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14.11.2007, 13:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2007 13:36 von Vorwitzig.)
Beitrag: #46
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
also in meinem KOmmentar von Schwarz zu § 169 AO steht, dass der BFH verlangt, dass der objektive und subjektive Tatbestand des § 370 bzw. § 378 AO vorliegen muss unter Hinweis auf Urteile des BFH 16.01.1973 VIII R 52/69 und Urteil v. 27.08.91 VIII R 84/89 und 23.10.86 IV R 54/86. Die Tat müsse vollendet sein, Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründe seien aber unbeachtlich.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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