Einbringung
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22.03.2013, 14:23
Beitrag: #5
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RE: Einbringung
(21.03.2013 15:40)showbee schrieb: Hallo Tolledeu, Punkt 1 deckt sich mit meinen Überlegungen. Aber zu § 8 (2) 2 komme ich nicht. Nach meinem Verständnis liegt eine Einbringung i.S. des GrEStG nur vor wenn ich Gesellschaftrechte bekomme, nicht aber andere Gegenleistungen. Demzufolge bin ich der Auffassung dass die Gegenleistung auch die Bemessungsgrundlage für die GrESt ist. Es geht immerhin um eine Abweichung von 1,3 Mio also 45.500,- EUR GrESt. Punkt 2., ja da hat einer das Rad neu erfinden wollen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Einbringung - tolledeu - 21.03.2013, 15:30
RE: Einbringung - showbee - 21.03.2013, 15:40
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013 14:23
RE: Einbringung - phönix - 21.03.2013, 16:19
Einbringung - showbee - 22.03.2013, 00:08
Einbringung - showbee - 22.03.2013, 14:39
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013, 15:39
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