Einbringung
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22.03.2013, 00:08
Beitrag: #4
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Einbringung
(21.03.2013 15:30)tolledeu schrieb: Zweite Baustelle: Der Altberater hat einen Vertrag mitgestaltet der im Wesentlichen folgendes beinhaltet. C erhält in 2012 ein Gewinnvorab in Höhe von 1 Mio zu lasten von A + B. Ganz klar, A + B sollten Verluste privat verrechnen können und der KG tat es nicht weh. Problem die Gesellschaft macht 100 Tsd. Verlust. M.E. kann ich dann auch nichts verteilen. Der Altberater hat es getan. A + B jeweils 547 Tsd. Verlust in der GuE zugewiesen. Was ist Richtig? Im Eifer des Gefechts ist das untergegangen wie die U96 ;-) Also mE kann der Gewinnvorab nur so hoch sein, wie der Gesamtgewinn. Gelesen habe ich das mal zur GmbH bei unterjährigen Dividenden. Aber bei PersGes kann mE nichts anderes gelten. Ansonsten wären es schnöde Einlagen/Entnahmen, somit Einkommensverwendung und nicht Einkommensverteilung. Abweichende Ergebnisse (einer plus, der andere minus) geht wohl nur via Sondervergütungen bzw wenn man alle Kapitalkonten verzinst und bei einem Gesellschafter diese negativ sind. Aber hier riecht das mE nach einer offensichtlichen Klausel zur Gestaltung der Kaufpreiszahlung die gerade nicht das laufende Geschäft betrifft. Alles andere macht auch keinen Sinn, sonst könnte ja jede x-beliebige Gesellschaft immer virtuelle Verluste zuweisen, solange der andere Gesellschafter Gewinne "dafür" versteuert. Bsp. A & B GbR; Gewinn 100.000€ A hat Verlustvortrag aus Vorjahr und B hat hohe Einkünfte aus anderen Quellen. Also machen wir: A Gewinn 900.000 B Verlust 800.000 ------------------------ Gewinn 100.000 (lt. Steuerbilanz) Das ist offensichtlicher Mist. |
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Einbringung - tolledeu - 21.03.2013, 15:30
RE: Einbringung - showbee - 21.03.2013, 15:40
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013, 14:23
RE: Einbringung - phönix - 21.03.2013, 16:19
Einbringung - showbee - 22.03.2013 00:08
Einbringung - showbee - 22.03.2013, 14:39
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013, 15:39
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