Einbringung
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21.03.2013, 15:40
Beitrag: #2
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RE: Einbringung
Hallo Tolledeu,
also die Einbringung des Grstks von KG in GbR ist kein § 1 (2a), weil gerade ein Rechtsträgerwechsel stattfindet, es geht ja nicht um Gesellschafterwechsel bei der KG. Die Einbringung ist schnöder Vorgang nach § 1 (1) Nr. 1 und steuerbar. Es besteht jedoch m.E. die Befreiung § 5 (1) iHv 6% der BMG. Die BMG ist aber nach Bedarfsbewertung zu ermitteln, ergibt sich ausdrücklich aus § 8 (2) Nr. 2. Gruß showbee |
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Nachrichten in diesem Thema |
Einbringung - tolledeu - 21.03.2013, 15:30
RE: Einbringung - showbee - 21.03.2013 15:40
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013, 14:23
RE: Einbringung - phönix - 21.03.2013, 16:19
Einbringung - showbee - 22.03.2013, 00:08
Einbringung - showbee - 22.03.2013, 14:39
RE: Einbringung - tolledeu - 22.03.2013, 15:39
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