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Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
21.03.2013, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 11:53 von Jive.)
Beitrag: #12
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Bei Riester ergibt sich die Verpflichtung zur Mitteilung des Anbieters aus § 92 EStG !!!

Nur die Bescheinigung nach § 10a EstG ist duch die elektronische übermittlung weggefallen...wohlgemerkt nur wenn auch elektronisch übermittelt wurde.

lg, Jive
(21.03.2013 11:24)fliederus2 schrieb:  JA, ähnlich auch die L-Bank BW bezüglich des Elterngeldes.

"Ab 2012 werden keine Bescheinigungen mehr verschickt, da die Daten dem FA elektronisch gemeldet wurden. Der Steuerpflichtige kann die gemeldeten Beträge aus seinem ursprünglichen Elterngeld Bescheid errechnen. Bei Differenzen sind grundsätzlich die elektronisch übermittelten Daten maßgeblich."

Da gibts als Antwort:

Mag sein, dass ich das errechnen kann, aber ich will wissen ob Sie sich nicht verrechnet haben, also will ich wissen, was Sie übermittelt haben!

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld - Jive - 21.03.2013 11:52

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