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Steuerhinterziehung Kontra AO
14.11.2007, 01:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2007 01:31 von Lemgun.)
Beitrag: #43
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Steuererhebliche Tatsachen sind für mich unstreitig erfüllt durch die Nichterklärung der Einnahmen von der SOKA-Bau. Warum für dich nicht? Smile

Vorsatz könnte ich hier klar erkennen, wenn er wiederholt Geld von der SOKA bekommen hat, siehe oben. Bei grober Fahrlässigkeit geht die Tendenz m.E. eher zu Steuerverkürzung, also wenn er sich nur einmal keine Gedanken über die Steuerpflicht gemacht hat. Ist aber schwierig abzugrenzen zu bedingtem Vorsatz, der für Steuerhinterziehung ausreicht ("In-Kauf-Nehmen", dass zu wenig Steuern anfallen).

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Lemgun - 14.11.2007 01:28
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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