Steuerhinterziehung Kontra AO
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14.11.2007, 01:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2007 01:31 von Lemgun.)
Beitrag: #43
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Steuererhebliche Tatsachen sind für mich unstreitig erfüllt durch die Nichterklärung der Einnahmen von der SOKA-Bau. Warum für dich nicht?
![]() Vorsatz könnte ich hier klar erkennen, wenn er wiederholt Geld von der SOKA bekommen hat, siehe oben. Bei grober Fahrlässigkeit geht die Tendenz m.E. eher zu Steuerverkürzung, also wenn er sich nur einmal keine Gedanken über die Steuerpflicht gemacht hat. Ist aber schwierig abzugrenzen zu bedingtem Vorsatz, der für Steuerhinterziehung ausreicht ("In-Kauf-Nehmen", dass zu wenig Steuern anfallen). Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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