Steuerhinterziehung Kontra AO
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14.11.2007, 01:17
Beitrag: #42
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Hallo,
� 370 Abs. 1 AO regelt doch die Voraussetzungen f�r die Steuerhinterziehung. Liest man hier nach, so ist die Rede von "steuererheblichen Tatsachen". Schon hier stellt sich f�r mich die Frage, ob dieses Merkmal �berhaupt erf�llt ist, also eine Steuerhinterziehung �berhaupt in Betracht kommt. Wenn nicht, landen wir automatisch im � 378 AO "leichtfertige Steuerverk�rzung". Nach meiner Meinung trifft � 370 AO nicht zu, da es an den steuererheblichen Tatsachen mangelt. Weiterhin mangelt es mir an den, von anderen richtig angef�hrten Vorsatzgedanken bzw. der Vorsatzhandlung, die zudem von der Finanzverwaltung nachgewiesen werden m�sste. Vors�tzlich handeln kann aber nur jemand, dem der Umstand an seinem Tun bewusst ist, und dies vermag ich hier im Sachverhalt auch nicht zu erkennen. Also sind wir im � 378 AO, der insgesamt erf�llt sein d�rfte. Mithin lediglich eine erweiterte Frist von 5 Jahren vorliegt. Und solange wir uns im 378 AO befinden, hat die Finanzverwaltung, deren einziges wahres Ziel es ist, die verk�rzten bzw. hinterzogenen Steuern zu realisieren, die Entscheidungsm�glichkeit ob sie selbst einen Strafrahmen festlegt oder das an die zust�ndigen Stellen zur Strafverfolgung abgibt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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