Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
|
19.03.2013, 10:31
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Hallo,
zitat zu § 23 EStG: Handelt es sich um eine Zuwendungsrente, steht also dem Rentenstammrecht überhaupt keine oder eine zu vernachlässigende Gegenleistung gegenüber, geht die Praxis typisierend von Unentgeltlichkeit aus, sodass auch hinsichtlich des entgeltlichen Teils kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Bei einer privaten Versorgungsrente, dh wenn Leistung und Gegenleistung zwar nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind, der Wert der Gegenleistung aber doch in etwa die Hälfte oder mehr des zugewendeten Gegenstands ausmacht, sollte der Vorgang sowohl auf Erwerber- wie auch auf Veräußererseite gleich, also entweder entgeltlich oder unentgeltlich, behandelt werden. Grüße |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste