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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
15.03.2013, 15:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2013 15:22 von Jive.)
Beitrag: #46
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Ich bleibe trotzdem dabei und würde das notfalls auch gerichtlich klären lassen....

Wertstellung auf dem Konto = Abfluss/Zufluss

räum ich nämlich am 10. mein Konto alle geht die Lastschrift vom Fa am 11 ins Leere....

Damit ist erst die Wertstellung "abflussbegründend"

fingierter abfluss im Zeitpunkt der Fälligkeit.. so ein Quatsch....

Dann müsste ich auch bei meinen Mandanten wo ich Lastschrifteinzug habe zukünftig auch die Fibu Gebühr für z.B. November, welche ich im Dezember gemacht habe und die ich per Lastschrift mitte Januar abgebucht habe bereits als Aufwand in abgelaufenen Jahr erfassen?

Ich halte das ganze für ausgemachten kokolores.

Wertstellung = einfach und praktikabel

die OFd Meinung ignoriere ich !

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - Jive - 15.03.2013 15:18

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