Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
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13.03.2013, 20:31
Beitrag: #14
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RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
@cloud:
M.E. ist der Erwerb als teilentgeltlich anzusehen, da ein Entgelt - wenn auch ein kleines - gezahlt wird. In Deinem Fall beträgt der entgeltliche Teil 17%, der unentgeltlich entsprechend 83%. Hinsichtlich des entgeltlichen Teil hat der Erwerber eigene AK, hinsichtlich des unentgeltlichen führt er die AK des Rechtsvorgängers vor, d.h. zwei AfA-Reihen. "Ich kann, weil ich will, was ich muss." |
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