Entnahme Leasing-PKW
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13.11.2007, 17:36
Beitrag: #19
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo,
@Clematis Du hast schon recht. Es kann nur ein schriftlich umgesetzter Notiz- oder Gedankenfehler des Prüfers sein. Kein zivilrechtliches Eigentum, damit keine Aktivierung, folglich keine Entnahme möglich. Lediglich wirtschaftliches Eigentum. Dem Abzug der Kosten als Betriebsausgabe stehen die Regelungen der privaten außerbetrieblichen Nutzung entgegen oder aber die Nichtabzugsfähigkeit bei betrieblicher Nutzung <10% ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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