Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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12.03.2013, 16:49
Beitrag: #31
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb: Moment, gilt das bei einem 4/3-Rechner????Klar, bei einem Bilanzierer brauchst Du das ja nicht, der muss ja ... (12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb: Bsp.: Steuerberater, der macht in den ersten 5 Tagen die Fibu, schreibt die Rechnung zum 8.1. und bucht zum 13.01. ab....Das Beispiel passt nicht, weil das Geld hier nicht für eine Leistung aus dem Vorjahr, sondern für eine aus dem laufenden Jahr geschuldet wird. (12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb: Und was ist dann, wenn zwar für den StB die Deckung da war aber nicht mehr für die USt-VZ??????Ich wäre schon manchmal froh gewesen, wenn es denn so gewesen wäre. Maßgeblich ist nicht, was irgendwann ist, sondern ob am Fälligkeitstag, dem 10.01. das Konto gedeckt ist. Wobei das vermutlich nie irgendjemand überprüfen wird. Bei den Scheckzahlern gibt es doch auch so eine absurde Regelung, wonach der Scheck erst am 3. Tage nach Zugang als eingegangen gilt und der Steuerzahler, der dem Finanzamt am 08. einen Scheck in den Briefkasten wirft, einen Säumniszuschlag bezahlen muss, weil der Scheck erst am 11. als eingegangen gilt - auch wenn ihn das FA bereits am 08. eingelöst hat und gutgeschrieben bekam. |
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