Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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12.03.2013, 14:59
Beitrag: #24
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 14:40)showbee schrieb: Einfach im Folgejahr nochmal in Ansatz bringen, weil keine kurze Zeit. Bei Änderung nach 174 des Vorjahres dann Treu und Glauben in Stellung bringen und auf heutiges Telefonat hinweisen (Rechtswidrigkeit längst bekannt!)...dann repetieren wir doch noch mal ganz kurz: phönix schrieb:- Abfluss durch spätere Einlösung der Lastschrift durch das Finanzamt, wenn das Konto zum zehnten eine entsprechende Deckung aufweist und die Voranmeldung fristgerecht eingereicht wurde, unabhängig ob der Einzug zum zehnten bereits erfolgte |
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