Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
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10.03.2013, 20:58
Beitrag: #2
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RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Ich bin ja nun nicht der große ErbStG-Experte, aber die Freibeträge sind doch T€ 400 pro Elternteil, also sollte die Übertragung erbschaft-/schenkungsteuerfrei sein, wenn nicht andere Vorschenkungen vorliegen.
Und bei einer einfachen Übergabe dürfte auch keine ESt anfallen. Ob die Unterhaltszahlungen steuerlich abziehbar sind? Googel mal unter Übergabe gegen Versorgungsleistungen. 2004 ging das noch, aber ich glaub, da hat sich was geändert. |
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