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Steuerhinterziehung Kontra AO
13.11.2007, 11:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 11:27 von tolledeu.)
Beitrag: #30
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:
tolledeu schrieb:Ich glaube wenn man nach 1,5 Jahren seine Steuererkl?ng macht ist einem nicht mehr alles Bewusst was man mal unterschrieben hat.

Der Steuerbescheid f?0 war aber aus Juni 2001, d.h. es waren h?ten f?nate bis zur Einreichung der Steuererkl?ng vergangen.

@OPA: leichtfertig ist kein Vorsatz, http://www.bundesrecht.juris.de/ao_1977/__378.html hier handelt es sich nur um eine OWI und da betr? die FF 5 Jahre, http://www.bundesrecht.juris.de/ao_1977/__169.html.

Hallo,

die Barschecks hat er Anfang Februar und Ende Februar 2000 erhalten und quittiert, seine Steuererkl?ng stammt aus dem April 2001. Es soll ja Menschen (Politiker) geben die sich nicht mal an Millionenbetr? auf ihrem Konto erinnern k?n.Cool

Es kommt m.E. ?upt nicht darauf an, was auf dem Schreiben stand. Wichtig ist, dass das FA nachweisen muss, dass A die Eintragung vors?lich nicht gemacht hat und nicht nur vergessen hat.

Und damit eine FF von 10 Jahren oder 5 Jahren hat.

Gru?T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - tolledeu - 13.11.2007 11:21
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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