USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
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08.03.2013, 20:15
Beitrag: #26
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
(08.03.2013 18:40)showbee schrieb: Der Teppich heißt "Sonstige betriebliche Aufwendungen"; gekonnt bucht man den 1€ dann auch unterjährig "weg" und nicht per Stichtag...Na, wir waren nur auf Abschlussprüfung da. Und da die Zahlen feststanden, konnte man nicht so einfach das Ergebnis ändern, um die 1 DM wegzubekommen. Die USt-Rundungsdifferenz würde ich auch als betrieblichen steuerpflichtigen Ertrag sehen. USt-Erstattungszinsen sind auch nicht steuerfrei. |
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