Entnahme Leasing-PKW
|
13.11.2007, 10:10
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Entnahme Leasing-PKW
Vorwitzig schrieb:Davon unabhängig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV gehört. M. E. ja auch aber BMF v. 21.1.2002 sagt: ...Die Regelung gilt auch für gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge, die zu mehr als 50 % für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Ist im Folgenden von Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen die Rede, sind deshalb auch gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge gemeint, die zu mehr als 50 % für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden.... Und darauf reitet der Prüfer rum. Gruß frankts |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste