Entnahme Leasing-PKW
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13.11.2007, 09:48
Beitrag: #16
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RE: Entnahme Leasing-PKW
das BMF Schreiben regelt, wann ein Leasing-Fahrzeug zum BV gehört und wann nicht. Nur wenn es zum BV gehört, kann es auch aktiviert werden.
Für Clematis Fall müßte es deshalb eine Argumentationshilfe sein. Davon unabhängig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV gehört. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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