Zitat eines Kollegen zum Thema:
Zitat:Seit über 15 Jahren habe ich keinen Beleg mehr kontiert oder kontieren lassen. In Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung habe ich MA und Mandanten angewiesen, darauf zu verzichten, weil es einen Buchungsbeleg gibt und Referenzen von der Buchung zum Beleg und vom Beleg zu Buchung anhand dessen Merkmalen wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag jederzeit leicht und einfach möglich sind.
Nun scheint das bayerische Landesamt für Steuern doch recht papierverliebt zu sein. In deren Gedankenwelt ist ein Unternehmer wohl so gebaut wie die Backstube, bei der morgens die Brötchen zum Frühstück eingekauft werden; gemütlich geheizt, im Hinterzimmer der Backstube steht ein Stehpult, darauf ein amerikanisches Journal und dahinter eine Ansammlung von Leitz Ordnern. Die wichtigsten Requisiten zur Datenverarbeitung sind der Locher und die Füllfeder zum Vermerken von Sachkonto/Debitorenkonto, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag und (auf keinen Fall vergessen und ganz genau notieren) Buchungsnummer. Effizientes Rechnungswesen sieht ganz anders aus.
Nun lebe ich in einer Welt, in der Unternehmen 100.000 Rechnungen pro Monat erhalten und verarbeiten müssen. Da geht alles automatisch und Rechnungen werden nicht mehr angeschaut, wenn sie die betriebsinternen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen anstandslos passiert haben. Und das geschieht in über 90,2 % der Fälle. Man kümmert sich dort nur um den Rest von 0,8 %. der Einsatz von Füllfeder oder Locher ist in diesen Unternehmensverwaltungen nicht vorgesehen. Man muss nämlich Geld verdienen.
Er ist auch nicht den Unternehmensverwaltungen vorgesehen, bei denen vielleicht nur 1000 Rechnungen im Jahr empfangen werden. Auch diese Unternehmen organisieren Ihren Rechnungseingang so, dass möglichst viel automatisch geschieht. Denn auch die müssen Geld verdienen. Und natürlich muss das im Einklang mit Handelsrecht und Steuerrecht so organisiert werden, dass eine progressive und auch eine retrograde Prüfung möglich sind.
Gerüchtweise habe ich auch gehört, dass Steuerprüfer neuerdings mit einem Notebook und nicht mit Ärmelschonern angerückt kommen; wie man hört soll die Finanzverwaltung sogar über automatisierte Prüfverfahren verfügen, die Datenbestände aus der IT des Prüfungspflichtigen auslesen, strukturiert abfragen und dann nach hoch geheimen Makros interpretieren und auswerten.
Die praktischen Auswirkungen aus den Anforderungen dieser Karte sind erheblich: Bei Papierrechnungen wird wieder auf dem Papier kontiert mit entsprechenden Folgen für die Durchsatzraten einer Auftrags-Finanzbuchhaltung. Im Interesse einer positiven Erfolgsrechnung unserer Kanzleien können wir diese Aufträge dann wohl besser kündigen. Bei elektronischen Rechnungen werde ich mich hingegen bemühen, auf dem Bildschirm meines PCs mit einem Filzstift Kontierungsanmerkungen anzubringen, die dann mit meinem Smartphone abfotografieren und dieses Foto untrennbar mit dem im Mandantenarchiv eingelagerten Dokument zu verbinden. Natürlich werde ich das in PDF/A erledigen, denn das Originaldokument darf ja nicht verändert werden. Sollte ich in meinen Versuchen scheitern, bleibt mir wohl nichts anderes, als den Schraubenzieher zu nehmen, den Bildschirm auf zu schrauben und zu versuchen ob ich nicht irgendwo hinter dem Bildschirm diese Kodierung anbringen kann. Sobald mir eine Kostenkalkulation für dieses Verfahren vorliegt, werde ich das hier einstellen.