Petz schrieb:Vorwitzig schrieb:Das FA kommt deshalb nicht drumherum zu prüfen, ob der objektive und subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt war.
Nö, eben nicht im Besteuerungsverfahren.
Zitat:Ferner: Eine Anhörung ist grds. im Steuerfestsetzungsverfahren erforderlich, ergibt sich aus dem unsere Rechtsordnung beherrschenden Rechtsstaatsprinzip, die Nichtanhörung ist die Ausnahme
Wir sind nicht einem Strafverfahren irgendeiner Art, sondern im Besteuerungsverfahren, da gelten manchmal andere Regeln, auch wenn es Juristen das eine oder andere Mal gegen den Strich geht.
Zitat:Deshalb ist es gut, dass es Juristen und Steuerberater gibt, die auf den Unsinn, den Ihr manchmal verzapft, ein wachsames Auge haben
Naja, wie man sieht, wird man in unserem Job zwangsweise zum AO-Spezialisten, bei den Anträgen, die man so täglich von der anderen Seite auf den Tisch bekommt, kein Wunder.
Vielleicht hilft das hier ja ein wenig weiter:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrech...iehung.htm
http://www.drsp.net/index/Volltext/1996/...16222.html
Den Langtext habe ich hier leider nicht zur Verfügung.
Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind.