Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
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01.03.2013, 08:16
Beitrag: #14
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RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Zitat:Wenn der komplette JA (G+V, Anhang, ggf. Lagebericht und Erläuterungsbericht) nicht vorliegt, ist das nicht strafbewehrt. Die Bilanz ist aber nun nicht von der GuV und auch nicht von der Steuerberechnung trennbar. Die Abschlussarbeiten und Steuerberechnungen müssen komplett erfolgt sein. Der Anhang macht da zeitlich kaum etwas aus. Zitat:Man muss ja nicht mehr als 1 Seite Bilanz fertig haben!!! Wenn Du damit nur das Deckblatt mit entsprechendem Datum meinst ![]() |
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