Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
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28.02.2013, 22:24
Beitrag: #13
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RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
(28.02.2013 20:13)limo schrieb: Wie meinst du das? So wie es das Gesetz sagt. Straftatbestand ist nicht der fehlende JA zum 30.06., sondern die fehlende Bilanz. Wenn der komplette JA (G+V, Anhang, ggf. Lagebericht und Erläuterungsbericht) nicht vorliegt, ist das nicht strafbewehrt. § 283b StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283b.html wichtig: der Verweis auf § 283 (6): (6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. schönen Tag noch phönix |
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