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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 23:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 23:19 von towel day.)
Beitrag: #27
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Zu der Zeit gab's mich noch nicht in der Finanzverwaltung.
Da können Sie mal sehen, mit welch langem Atem der Gesetzgeber manchmal tätig wird. Macht Gesetze, die auch noch von Beamten zu befolgen sind, die im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch gar keine sind.
Zitat:Auch wenn ich mich wiederhole:
Der subjektive Tatbestand ist nur für die Strafverfolgung Voraussetzung, nicht für das Besteuerungsverfahren.
Durch Wiederholung wird das nur leider auch nicht richtiger
BFH, VI B 18/05 schrieb:...Hängt die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides davon ab, ob der Steuerpflichtige eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen hat, müssen deren objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale vorliegen...
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - towel day - 12.11.2007 23:17
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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