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Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
28.02.2013, 17:07
Beitrag: #9
RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Einzelunternehmer schreiben wir nicht nicht an, da hier kein Überschuldungsrisiko gegeben ist. Anders bei GmbH und Gmbh & Co. KG. Hier besteht Überschuldungsrisiko (ggf. Straftat möglich) , also erfolgt z.B. Warnhinweis an den Mandanten, wenn nach grober Schätzung Überschuldung wahrscheinlich ist. " Bitten wir Überschuldung zu prüfen..." - also ggf. Auftrag erteilen an Gutachter...

schönen Tag noch

phönix
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RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - phönix - 28.02.2013 17:07

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