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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 23:03
Beitrag: #25
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Warum das im Besteuerungsverfahren anders sein soll, als im Strafverfahren, erschließt sich mir nicht.

Schade.

Zitat:Nun, der Gesetzgeber war anderer Ansicht, als er den § 91 AO verfasste.
Ups, dann wissen andere mehr als ich.

Was hat er sich denn damals gedacht ?

Zu der Zeit gab's mich noch nicht in der Finanzverwaltung.

Zitat:Steuerhinterziehung enthält eine subjektive Komponente. Wie will das FA diese subjektive Komponente denn würdigen, wenn es den Stpfl. noch nicht mal angehört hat?
Auch wenn ich mich wiederhole:
Der subjektive Tatbestand ist nur für die Strafverfolgung Voraussetzung, nicht für das Besteuerungsverfahren.
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Petz - 12.11.2007 23:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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