Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 23:03
Beitrag: #25
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Warum das im Besteuerungsverfahren anders sein soll, als im Strafverfahren, erschließt sich mir nicht. Schade. Zitat:Nun, der Gesetzgeber war anderer Ansicht, als er den § 91 AO verfasste.Ups, dann wissen andere mehr als ich. Was hat er sich denn damals gedacht ? Zu der Zeit gab's mich noch nicht in der Finanzverwaltung. Zitat:Steuerhinterziehung enthält eine subjektive Komponente. Wie will das FA diese subjektive Komponente denn würdigen, wenn es den Stpfl. noch nicht mal angehört hat?Auch wenn ich mich wiederhole: Der subjektive Tatbestand ist nur für die Strafverfolgung Voraussetzung, nicht für das Besteuerungsverfahren. |
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