BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
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27.02.2013, 14:46
Beitrag: #2
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RE: BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
Hmm, war es nicht so, dass unter 50% ich auch nur den entsprechenden Prozentsatz als BA ansetzen darf? Und dafür keine 1% Regelung? Somit wäre hier kein Unterschied. Zumindest habe ich das mal so gelernt und teilweise auch so gehandhabt.
Faktisch ist es allerdings bei meinen Mandanten so, dass es sich in einigen Fällen eher rentiert den Pkw komplett ins PV zu übernehmen und dann die betrieblichen Fahrten mit 30 Cent abzurechnen. Gerade bei abgeschriebenen Pkw ist das oftmals eine OPtion die wir gerne wählen. Pkw wird entnommen und 30 Cent abgerechnet. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Nachrichten in diesem Thema |
BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung - showbee - 26.02.2013, 22:37
RE: BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung - höfner501 - 27.02.2013 14:46
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