BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
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26.02.2013, 22:37
Beitrag: #1
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BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
Meines Erachtens ein interessanter, wenn auch eigentlich klarer Fall:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...n&nr=27422 Bei Leasingwagen unter 50% berufliche Nutzung können ertragsteuerlich nicht die vollen Aufwendungen angesetzt werden und dann die 1% Methode als Korrektur; vielmehr sind nur die Selbstkosten als "Nutzungseinlage" als Aufwand zu behandeln. Wie handhabt ihr das in der Praxis? Wenn man es genau nimmt, muss man ja für beurfliche Nutzung < 50% nun auch unterscheiden ob Kauf oder Leasing (je nach Bilanzierung). Bei Kauf gewillkürtes BV, voller Ansatz als BV & Aufwand; Korrektur des Privatanteils durch Entnahmebuchung, berechnet nach Fahrtenbuch oder Schätzung. Bei Leasing (Miete) dann gleich nur anteilige Aufwendungen als BA. Muss man nun monatlich schätzen/ermitteln? Was sagt die Praxis? Aber durch Begrenzung 1% Methode auf PKW mit Nutzung > 50% dann doch wieder gleichlauf (faktisch). |
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Nachrichten in diesem Thema |
BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung - showbee - 26.02.2013 22:37
RE: BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung - höfner501 - 27.02.2013, 14:46
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