Zugangszeitpunkt Ware?
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26.02.2013, 17:17
Beitrag: #2
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RE: Zugangszeitpunkt Ware?
Eine Verbindlichkeit hast du erst, wenn einer von beiden schon geleistet hat.
Ohne Warenlieferung ( Gefahrübergang) würde ich von einem schwebenden Geschäft ausgehen. in diesem Fall hatte ich die Rg erst eingebucht... anschließend mit verweis auf das schwebende Geschäft wieder ausgebucht ( nur um es in der fibu zu zeigen und die Rechnungen lagen im Original auch in der Dezember fibu) Die Rechnungen hatte ich aber kopiert und dann nochmal in der Januar Fibu wieder eingebucht ... klingt kompliziert aber ich wollte das deeutlich machen. ( Ach ja .. in der Abschlussakte lag das ganze dann auch nochmal in kopie.... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zugangszeitpunkt Ware? - Dragon - 26.02.2013, 11:56
RE: Zugangszeitpunkt Ware? - Jive - 26.02.2013 17:17
RE: Zugangszeitpunkt Ware? - höfner501 - 27.02.2013, 14:56
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