Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 22:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 22:50 von Vorwitzig.)
Beitrag: #23
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Wenn ich mich recht erinnere, habe ich dieses hier geschrieben: Ich habs nicht verwechselt, nur bezog sich die Antwort von towel day auf das Steuerstrafverfahren, deshalb hab ich Deine Antwort auf ein Steuerstrafverfahren bezogen und bezogen sich auch meine Antworten auf das Steuerstrafverfahren. Im Übrigen: zu der FF von 10 Jahren kommt man nur, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde. Deshalb wäre die Steuerfestsetzung im vorliegenden Fall nur zulässig, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt war. Das FA kommt deshalb nicht drumherum zu prüfen, ob der objektive und subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt war. Ferner: Eine Anhörung ist grds. im Steuerfestsetzungsverfahren erforderlich, ergibt sich aus dem unsere Rechtsordnung beherrschenden Rechtsstaatsprinzip, die Nichtanhörung ist die Ausnahme ![]() Deshalb ist es gut, dass es Juristen und Steuerberater gibt, die auf den Unsinn, den Ihr manchmal verzapft, ein wachsames Auge haben ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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