Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 20:40 von Petz.)
Beitrag: #22
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich dieses hier geschrieben:
Petz schrieb:Das gilt nur bei der Strafzumessung, und das FA will doch in diesem Fall gar nicht "bestrafen". Leider verwechseln Juristen hier das Besteuerungsverfahren mit dem Steuerstrafverfahren. Das FA will doch nur die festzusetzende Steuer, mehr nicht. Das Strafverfahren, das völlig losgelöst vom Besteuerungsverfahren zu betrachten ist, steht doch gar nicht zur Debatte, worüber sich der TE unverständlicherweise auch noch beschwert. Und genau deswegen ist eine Anhörung auch nicht erforderlich. Daher kann ich deine Aussagen beim allerbesten Willen nicht nachvollziehen. Man gut, dass es Finanzbeamte gibt, die AO-Freaks sind und ein waches Auge darüber haben. |
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