Grundstücks-Chaos
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18.02.2013, 23:46
Beitrag: #2
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Grundstücks-Chaos
Hmmm. Du erfasst handels- und steuerrechtlich wirtschaftliches Eigentum in den Bilanzen (bzw im Anlagevermögen der 4/3 Rechner). Also wird wohl maßgeblich auf den Nutzen-Lasten-Wechsel abzustellen sein. Der kann bedingt sein und ist es idR, weshalb trotz Beurkundung zugunsten der KapGes keine Bedingung erfüllt wurde (bspw Kaufpreiszahlung).
Dann ist es eine Frage der Auslegung, ob nur das dingliche Geschäft (Eigentumsverschaffung) oder schon das schuldrechtliche Geschäft (Kauf) unter einer Bedingung stand. Letzteres wird meist aus GrESt Gründen gemacht, weil man dann auch die Entstehung der GrESt bedingen kann. Aber vielleicht hat die GbR als Verkäuferin auch nur den Anspruch auf Rückverschaffung ggü der KapGes veräußert und abgetreten? Müsste man mal genau "auseinanderknüseln"... |
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Grundstücks-Chaos - ecro - 18.02.2013, 22:16
Grundstücks-Chaos - showbee - 18.02.2013 23:46
RE: Grundstücks-Chaos - ecro - 19.02.2013, 09:49
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