18.02.2013, 22:16
Jetzt habe ich lang genug den Kopf geschüttelt.
Ein Mandant aus Belgien hat eine belgische KapGes. Die befasst sich damit, in Deutschland Grundstücke zu erwerben und diese zu vermieten. Ein klassischer Fall des § 49 (1) Nr. 2 Bu f) DoBu aa). Wir ermitteln nach § 4 (3) EStG.
Außerdem hat der Belgier mit seinem Kumpel weitere Grundstücke gekauft und in dieser GbR passiert dasselbe - hier allerdings vermögensverwaltend.
Jetzt hat die GbR im Jahr 2011 eines dieser Grundstücke an die belgische KapGes verkauft. Okay, das kann man ja darstellen.
Nun habe ich für beide Gesellschaften (er hat noch wesentlich mehr) die 2011er Abschlüsse und Steuererklärungen fertig und lege diese dem Belgier vor.
Sagt der doch zu mir: "Das Grundstück A haben wir in 2012 an einenDritten verkauft." Fein, er kann mir ja mal den Vorgang schicken.
Und was steht im Kaufvertrag? Die GbR (!) hat dieses Grundstück an den Dritten verkauft. Im Grundbuch war der Verkauf an die KapGes noch nicht nachvollzogen. Warum auch immer.
Wie schließt man diese logische Lücke?
Was im Grundbuch steht, interessiert mich nur zweitrangig. Das Grundbuchamt zieht grundbuchrechtliche Schlüsse - ich steuerrechtliche.
Jetzt (2013!) wurde der Notar beauftragt, eine Aufhebung des KV zu beurkunden.
Wat nu?
Baue ich die Abschlüsse nun wieder um oder "verkaufe" ich das Grundstück wieder zurück?
Im Moment habe ich umgebaut. Das Grundstück wurde nie an die KapGes verkauft.
Aber ich bin unsicher, ob ich das so lassen kann.
Hat jemand sowas schon mal gehabt?
Ein Mandant aus Belgien hat eine belgische KapGes. Die befasst sich damit, in Deutschland Grundstücke zu erwerben und diese zu vermieten. Ein klassischer Fall des § 49 (1) Nr. 2 Bu f) DoBu aa). Wir ermitteln nach § 4 (3) EStG.
Außerdem hat der Belgier mit seinem Kumpel weitere Grundstücke gekauft und in dieser GbR passiert dasselbe - hier allerdings vermögensverwaltend.
Jetzt hat die GbR im Jahr 2011 eines dieser Grundstücke an die belgische KapGes verkauft. Okay, das kann man ja darstellen.
Nun habe ich für beide Gesellschaften (er hat noch wesentlich mehr) die 2011er Abschlüsse und Steuererklärungen fertig und lege diese dem Belgier vor.
Sagt der doch zu mir: "Das Grundstück A haben wir in 2012 an einenDritten verkauft." Fein, er kann mir ja mal den Vorgang schicken.
Und was steht im Kaufvertrag? Die GbR (!) hat dieses Grundstück an den Dritten verkauft. Im Grundbuch war der Verkauf an die KapGes noch nicht nachvollzogen. Warum auch immer.
Wie schließt man diese logische Lücke?
Was im Grundbuch steht, interessiert mich nur zweitrangig. Das Grundbuchamt zieht grundbuchrechtliche Schlüsse - ich steuerrechtliche.
Jetzt (2013!) wurde der Notar beauftragt, eine Aufhebung des KV zu beurkunden.
Wat nu?
Baue ich die Abschlüsse nun wieder um oder "verkaufe" ich das Grundstück wieder zurück?
Im Moment habe ich umgebaut. Das Grundstück wurde nie an die KapGes verkauft.
Aber ich bin unsicher, ob ich das so lassen kann.
Hat jemand sowas schon mal gehabt?